Marianne Klausmann

Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Standards

Aus verschiedenen Anlässen erlangt die Bewertung auch von kleinen und mittelgroßen Unternehmen ( „KMU“ ) zunehmende Bedeutung. Jedoch nicht immer ist die Anwendung der steuerrechtlichen Verfahren hierfür möglich oder vorteilhaft.

In der Betriebswirtschaftslehre, von der höchstrichterlichen Recht-sprechung aber auch von der Finanzverwaltung wird in bestimmten Fällen die Bewertung nach dem sog. Ertragswertverfahren als sachgerecht angesehen.

Hierbei und insbesondere auch bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes treten oftmals besondere Fragen auf:

  • Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse
  • Abgrenzung des Bewertungsobjekts
  • Vergangenheitsanalyse
  • Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft
  • Partiell oder temporär übertragbare Ertragskraft
  • Kalkulatorische Tätigkeitsvergütungen
  • Fortführungsdauer
  • Finanzierung, persönliche Haftung und Sicherheiten
  • Berücksichtigung von Ertragsteuern der Unternehmenseigner
  • Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse
  • Kapitalmarktgestützte Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
  • ( börsennotierte ) Vergleichsunternehmen
  • Mangelnde Fungibilität
  • Ertragsschwäche und Liquidationswert
  • Gesamtwert und Anteilswert
  • Vereinfachte Preisfindungsverfahren

Auf der Grundlage der aktuellen, fachlichen Auffassung und unter Beachtung der einschlägigen Standards geben wir Hilfestellung, wie mit diesen Besonderheiten im Bewertungsverfahren umzugehen ist und integrieren die Ergebnisse in unsere gutachtliche Berichterstattung.