Marianne Klausmann

Berufsrechtliche Hinweise

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer/ vereidigten Buchprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  1. Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
  2. Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG)
  3. Berufssatzung WP/vBP (BS WP/vBP)
  4. Prüfungsstandards und -hilfen des IDW
  5. Satzung für Qualitätskontrolle
  6. Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der website der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) eingesehen werden.

Der Kanzleiinhaber ist Mitglied der Steuerberaterkammer Südbaden, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist:

Steuerberaterkammer Südbaden
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wentzingerstr. 19
79106 Freiburg .Br.
(www.stbk-suedbaden.de)

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde dem Kanzleiinhaber in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund für die Bundesrepublik Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen ( Steuerberatungsgesetz – StBerG ) verliehen.

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  2. Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  3. Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
  4. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der website der zuständigen Steuerberaterkammer Südbaden (www.stbk-suedbaden.de) eingesehen werden.

Sollte einer der Links auf dieser Seite nicht funktionieren, informieren Sie uns bitte. Auf einfache Mail-Anforderung (hanspeter.gronewald@fidaudit.de) erhalten Sie die gewünschte Vorschrift oder Auskunft nach § 6 Teledienstgesetz auch per Mail.

Hinweis zur Vergütung unserer Tätigkeiten

Die zu erhebenden Gebühren bei Steuerberatern richten sich nach dem Gegenstandswert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die zu erhebenden Gebühren bei Wirtschaftsprüfern richten sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen.

Die Angaben nach § 3 Abs. 1 DL-InfoDV können in den Räumen der Kanzlei unter der genannten Adresse eingesehen werden.