Marianne Klausmann

Internationale Kompetenz

Wir beraten auch bei der Analyse und Gestaltung von Auslands-sachverhalten.

In diese Beratung eingeschlossen ist u.a. auch die Wegzugsberatung: Die Motive für den Wegzug natürlicher Personen in das Ausland sind vielfältig.

In der Regel bleiben sie aber ohne Einfluss auf die Rechtsfolgen des Wegzugs: die Schlussbesteuerung eines GmbH-Inhabers nach außensteuerlichen Vorschriften kann unabhängig davon eintreten, ob das Land für die Karriere oder aus privaten Gründen verlas­sen wird.

Dennoch muss jeder Berater die individuellen Wegzugsgründe seines Mandanten kennen, wenn er Verständnis und Wissen für den individuellen Fall entwickeln will und abschätzen möchte, wie hoch die Hürden sein dürfen, die der Mandant zu nehmen bereit ist und welche Wegzugsalternativen zielführend sind.

Aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Zivil-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts ergeben sich zahlreiche Gestaltungs-möglichkeiten die die Basis jeder Wegzugsberatung bilden.